AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gästeführungen und Vermittlung  von Reisedienstleistungen

Stand 16.05.2012

I. Buchungsvertrag

Der Vertrag über die Gästeführung und die Vermittlung von Reisedienstleistungen wie Restaurant-, Bus-, Dampfschifffahrtsbuchungen und dergleichen wird nach Vorlage Ihrer schriftlichen (auch Fax und Email) Anmeldung von mir schriflich (auch Fax oder Email) bestätigt und damit verbindlich.

II. Zahlungsweise


Die Modalitäten der Bezahlung der Leistungen werden im Leistungsvertrag vereinbart.

Falls es keine ausdrückliche Vereinbarung zur Zahlungsweise gibt, erfolgt die Bezahlung zu Beginn der Gästeführung in bar.

Sollten die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, ist AWS oder der beauftragte Gäteführer berechtigt, von der Führung ersatzlos zurückzutreten.

Eventuell anfallende Zusatzkosten, wie Eintrittsgelder, Fahrtkosten, Museumslizenzen u.ä., die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Gast direkt vor Ort zu entrichten.

Eintrittsgelder, Verpflegungskosten, sowie Beförderungskosten mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, Stadtpläne, Museumsführer, Kostenvon zusätzlichen Führungen, Besuch der Sehenswürdigkeiten, die im Rahmen der Gästeführung Bestandteil sind, sind nicht im vereinbarten Honorar enthalten. Sie sind nur Bestandteil, wenn Sie unter den Leistungen der Gästeführung ausdrücklich aufgeführt oder zusätzlich vereinbart sind.

III. Leistungen

Die Leistungen von AWS richten sich nach der verbindlichen Leistungsbeschreibung in der schriftlichen Buchungsbestätigung.


Alle  Preise sind inkl. 19% Mehrwertsteuer angegeben.

Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich verabredeten Leistungen bedürfen der ausdrücklichen Vereinbarung mit AWS.

Abweichungen einzelner wesentlicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von AWS nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Führung nicht beeinträchtigen.

Für Schülergruppen gilt die maximale Gruppengröße von 30 inklusive einer Aufsichtsperson. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer eventuelllen Teilung der Klasse jeweils mindestens eine Aufsichtsperson bei jeder Gruppe bleiben muß. Von Seiten des Gästeführers wird keine Aufsichtspflicht übernommen.

Die Angaben zur Dauer sind Zirka-Angaben.

Soweit nicht anders beschrieben, werden alle Sehenswürdigkeiten von außen erklärt.


IV. Abwicklung der Führungsleistung

Vereinbarte Führungszeiten sind einzuhalten. Sollte sich die Gruppe verspäten, so hat der Gast die Pflicht, AWS die Verspätung spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Führung mitzuteilen.

Der Gästeführer ist verpflichtet eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Beginn der Führung einzuhalten. Danach gilt die Führung als ausgefallen und AWS hat Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar.

Bei verspäteten Eintreffen der Gruppe muß zwischen ihr und dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend gekürzt oder falls der Gästeführer nicht weiteren Verpflichtungen nachkommen muß, die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. In diesem Fall errechnet sich das Honrar nach dem Zeitraum  der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt. Es sei denn, eine Verschiebung ist objektiv nicht möglich oder unzumutbar, insbesondere, wenn durch den Gästeführer Folgeführungen oder anderweitige Termine nicht einghalten werden können.

Der Gast ist verpflichtet, etwaige Mängel der Führung und der vereinbarten Leistung gegenüber AWS sofort anzuzeigen und Abhilfe zu fordern.

Der Gast ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin der Führung eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihm im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann.

V. Nicht Inanspruchnahme von Leistungen

Nimmt der Gast ohne  Kündigungs- bzw. Rücktrittserklärung die vereinbarten Leistungen, ohne das dies von AWS zu vertreten ist , ganz oder teilweise nicht in  Anspruch, obwohl AWS zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. AWS ist berechtigt den vollen Preis zu verlangen.

VI. Kündigung und Rücktritt/Stornierung durch den Gast

Der Gast kann der Auftrag

  bis 42 Tage vor Reisebginn kostenfrei stornieren

  ab 41 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 25% des Gesamtpreises

  ab14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtpreises

  ab 7 bis 2 Tage vor Reisebeginn: 80% des Gesamtpreises

  ab 1 Tag vor Reisebeginn bzw. Nichtanreise: 90 % des Gesamtpreises

Sind Leistungen Dritter betroffen, welche durch AWS im Auftrag des Gastes vermittelt  oder reserviert wurden (Eintrittskarten, Schiffskarten u.a.) gelten deren Stornierungsfristen.

VII. Stornierung durch AWS

Im Falle, dass die Leistung nicht durch AWS erbracht werden kann, wird AWS wenn möglich einen gleichwertigen Ersatz  (andere Gästeführer) gewährleisten.

VIII. Haftung

Eine Haftung von AWS bezieht sich ausschließlich auf  die vereinbarten Leistungen. Bei Kinder- und Jgendführungen übernimmt AWS nicht die Aufsichtspflicht. AWS haftet auch nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassung Dritter, deren Leistungen im Rahmen der Führung  in Anspruch genommen werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von AWS ursächlich war.

IX. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, werden die anderen Bestimmungen  dadurch nicht berührt. In diesem Fall soll die unwirksame Bestimmung durch eine gesetzliche Regelung ersetzt werden.

X. Gerichtstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Dresden, vorbehaltlich zwingender abweichender gesetzlicher Gerichtsstände.

XI. Kenntnisnahme und Anerkennung

Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Zustandekommen der Buchungsbestätigung an. Erhält er erst nach Auftragserteilung hiervon Kenntnis, erkennt er sie an, wenn er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.